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„Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person, die die Ziele des Vereins unterstützt und selbst eine medizinische Qualifikation besitzt (Ärzte, Apotheker, andere anerkannte Heilberufe wie Krankenpflege- und medizinische Assistenzberufe, suchttherapeutisch qualifizierte und in medizinischen Einrichtungen, Behörden oder Praxen tätige Psychologen und Sozialpädagogen) werden.„ (aus der Satzung des Vereins OAGS). Außerdem gibt es für andere Personen und Institutionen die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.

Der Jahresbeitrag für Mitglieder und Fördermitglieder beträgt 60 Euro.

 

Wer kann Mitglied werden?

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